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BGH, 08.01.2002 - 4 StR 567/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 54 Abs. 3 StGB; § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB
Gesamtstrafenbildung (Festsetzung der Tagessatzhöhe für die Einzelgeldstrafen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Festsetzung der Tagessatzhöhe - Tagessatzhöhe - Einzelgeldstrafe - Mindestsatz
- Judicialis
StGB § 40 Abs. 2 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 54
Festsetzung der Tagessatzhöhe bei Einbeziehung der Geldstrafe in eine Gesamtfreiheitsstrafe - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80
Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort …
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 4 StR 567/01
Dieser bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus den Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96;… BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1). - BGH, 28.10.1987 - 3 StR 381/87
Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 4 StR 567/01
Dieser bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus den Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet worden ist (BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1). - BGH, 20.04.1988 - 3 StR 138/88
Unterlassen der Festsetzung der Tagessatzhöhe im tatrichterlichen Urteil
Auszug aus BGH, 08.01.2002 - 4 StR 567/01
Der Senat holt dies nach und setzt die Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz des § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB fest (BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 2), der einen Euro beträgt (Art. 21 des Gesetzes zur Einführung des Euro in Rechtspflegegesetzen und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, zur Änderung der Mahnvordruckverordnungen sowie zur Änderung weiterer Gesetze vom 13. Dezember 2001, BGBl 13574, 3578).
- BGH, 20.12.2011 - 4 StR 582/11
Erforderlichkeit der Festsetzung einer Tagessatzhöhe bei Bildung einer …
Dieser bedarf es aber auch dann, wenn, wie hier, aus einer Einzelgeldstrafe und einer Einzelfreiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (Senatsbeschluss vom 8. Januar 2002 - 4 StR 567/01 mwN.).